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Online-Rechner zum
Mietspiegel Hohenstadt 2023

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gültig ab dem 1.7.2023

Mit diesem Online-Rechner können Sie die „ortsübliche“ Vergleichsmiete gemäß dem Mietspiegel Hohenstadt ermitteln.

Wenn Sie zum ersten Mal den Mietspiegel anwenden, laden Sie sich bitte den Mietspiegel als PDF (1,6 MB) herunter. Sie erhalten darin ausführliche Informationen zum Geltungsbereich, den Rechtsfolgen und zur Anwendung des Mietspiegels.

Bitte geben Sie im Folgenden die Merkmale der Wohnung ein. Die ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich
  1. aus der von der Fläche und dem Baujahr einer Wohnung abhängigen "Basismiete",
  2. und einem prozentualen Auf- oder Abschlag zur Basismiete gemäß dem "Punktwert" für die übrigen Merkmale.
Das Ergebnis der Berechnungen wird Ihnen nach Eingabe aller notwendigen Merkmale unten angezeigt. Bitte beachten Sie, dass Ausstattungselemente nur dann relevant sind, wenn sie von Vermieterinnen/Vermietern gestellt werden.

Ihre Angaben werden nicht gespeichert. Die Berechnungen werden auf dem von Ihnen verwendeten Gerät vorgenommen und nicht an den Server übermittelt.


Gemeindeverwaltung Hohenstadt
Schulstraße 9
73345 Hohenstadt
Telefon: 07335 5033
E-Mail: guenter.riebort@hohenstadt-alb.de
Internet: www.hohenstadt-alb.de



Deutscher Mieterbund Esslingen-Göppingen e.V.
Beratungsstelle Hohenstadt
Mehrgenerationenhaus, Schillerstr. 4
73312 Hohenstadt
Telefon: 07161/74203
E-Mail: info@mieterbund-es-gp.de
Internet: www.mieterbund-es-gp.de



Haus & Grund Geislingen und Umgebung e.V.
Gartenstrasse 1
73312 Geislingen
Telefon: 07331/939850
E-Mail: geislingen@spaich.de
Internet: www.hausundgrundgeislingen.de/

Merkmale der Wohnung (notwendige Angaben): Punkte
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Bitte kreuzen Sie die vorhandene Sanitärausstattung an (WC ist Standard und wird nicht in die Bewertung einbezogen):











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Weitere Ausstattungsmerkmale:
Die Wohnung weist keine sonstigen, im Mietspiegel aufgeführten Merkmale auf.
Weitere Ausstattungsmerkmale (alles Zutreffende ankreuzen):
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Sanierungen / Modernisierung der Ausstattung»infoDie aufgeführten Modernisierungsmaßnahmen können je nach Merkmal nur für Wohnungen bis zu bestimmten Baujahren berücksichtigt werden. Die Modernität / der gute Erhaltungszustand der Ausstattung von Wohnungen mit jüngerem Baualter kommt in einer höheren Basismiete zum Ausdruck.(alles Zutreffende ankreuzen):
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Punkte insgesamt:

Ortsübliche Vergleichsmiete (pro Monat, netto, kalt):
wird errechnet, wenn alle notwendigen Angaben gemacht sind ...
(auf volle Euro gerundet)  
Rechenweg (Ermittlung der Spannenmitte):
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Nur angekreuzte Merkmale anzeigen / drucken?     ja


Hinweise:
Mietpreisspannen

Um Besonderheiten von Wohnungen gerecht werden zu können, sind im Mietspiegel Mietpreisspannen um die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete herum definiert.

Gründe für Abweichungen der Mieten vom Mittelwert sind unter anderem im Mietspiegel nicht berücksichtigte Wohnungs- / Gebäudemerkmale oder ein im Mietmarkt seltener Gebäude- / Wohnungstyp.

Bei den im Mietspiegel berücksichtigten Ausstattungsmerkmalen können Qualitätsunterschiede (z.B. ein guter oder schlechter Erhaltungszustand) zu Abweichungen in der Miethöhe zwischen ansonsten vergleichbaren Wohnungen führen.

Die Spannengrenzen sind so berechnet, dass sich 2/3 aller Nettokaltmieten für vergleichbare Wohnungen innerhalb der Spanne befinden. Es ergibt sich so eine Spanne um den Spannenmittelwert von plusminus 13%. Mietpreise innerhalb der Spanne gelten als „ortsüblich“. Bei der Anwendung des Mietspiegels sollten Abweichungen vom Spannenmittelwert mit Besonderheiten der Wohnung begründet werden.

Geltungsbereich
Der Mietspiegel kann nur auf Wohnungen im „freien“ (nicht preisgebundenen) Mietwohnungsmarkt, die bis zum 31.12.2022 gebaut wurden, angewandt werden. Er gilt nicht für:
  1. Dienst- und Werkswohnungen
  2. Wohnungen in Heimen / Internaten
  3. Ferienwohnungen / zum vorübergehenden Gebrauch überlassene Wohnungen
  4. Öffentlich geförderte Wohnungen in der Bindungsfrist.
Aufgrund ihrer Seltenheit auf dem Mietmarkt in Hohenstadt wird die ortsübliche Vergleichsmiete für
  1. Wohnungen mit Wohnflächen unter 30 oder 160 qm und mehr
  2. und Gebiete außerhalb der Bodenrichtwertkarte Hohenstadts
nicht ausgewiesen. Bei (unter-)vermieteten Zimmern oder Wohnräumen ohne baulich getrennten und abschließbaren Zugang handelt es sich um keine „Wohnungen“ im Sinne des Mietspiegels. Für diese Vertragsverhältnisse ist der Mietspiegel nicht anwendbar.


Keine Speicherung Ihrer Eingaben:
Mit der Eingabe der Daten in diesem Online-Rechner können Sie sich die ortsübliche Vergleichsmiete einer Wohnung berechnen lassen. Für die Berechnung wird ausschließlich das von Ihnen eingesetzte Gerät genutzt. Ihre Eingaben werden nicht an einen Server übermittelt und entsprechend nicht gespeichert.

Logfiles:
Der Onlinerechner wird Ihnen auf einem Webserver zur Verfügung gestellt. Dieser Server protokolliert sämtliche Zugriffe auf den Onlinerechner. Dazu wird ein so genanntes "Logfile" erstellt: von welcher Domain (z.B. aus dem Sucherergebnis einer Suchmaschine heraus) ist der Zugriff erfolgt, welches Element (Seite / Bilder) wurde zu welcher Zeit mit welchem Browser abgerufen? Im Logfile wird auch der Hostname bzw. die IP-Adresse des Clients, der den Onlinerechner aufruft, festgehalten. Die IP-Adresse wird vom mit dem Webhosting beauftragten Unternehmen anonymisiert gespeichert. Ein Rückverfolgung des Abrufs und insbesondere ein Rückschluss auf Ihre Person sind somit nicht möglich. Die Logfiles werden zur Wahrung der Funktionalität und des fehlerfreien Betriebs des Onlinerechners ausgewertet und für die Abrufstatistik genutzt.

E-Mail-Kontakt
Im Onlinerechner sind E-Mail-Adressen aufgeführt, an die Sie sich mit Ihren Fragen / Hinweisen wenden können. Falls Sie eine E-Mail schreiben, werden Ihre Angaben (E-Mailadresse, Inhalt, Betreff, Datum und Kontaktdaten wie Ihr Vor- und Nachname, Ihre Telefonnummer oder Anschrift) ausschließlich zur Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen gespeichert.


Dokumentation des Mietspiegels Hohenstadt 2023 (PDF)

Pflichtangaben gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) und § 55 Abs. 2 Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV)
in ihren jeweils gültigen Fassungen

Gemeindeverwaltung Hohenstadt
Schulstraße 9
73345 Hohenstadt
Telefon: 07335 5033
E-Mail: guenter.riebort@hohenstadt-alb.de

Die Gemeinde Hohenstadt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch Bürgermeister Günter Riebort.

Inhaltlich Verantwortlicher nach § 55 RStV:
Bürgermeister Günter Riebort (Anschrift wie oben)

Ausführlichere Informationen zum Impressum (www.hohenstadt-alb.de)


Statistische Beratung und Realisation

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Ulrich Stein, freier Statistiker
Im Vogelsang 7
74348 Lauffen am Neckar
Telefon: 0152 52 05 51 72
E-Mail: info@stein-statistik.de
USt-ID: DE297047180